Das Team der Wirtschaftsförderung war vor Ort in Ehrang, um mit den betroffenen Betriebsinhaberinnen und -inhabern zu sprechen und diese über Hilfsangebote persönlich zu informieren sowie die Anträge auf Soforthilfe des Landes zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung stellt hat für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Die Höhe der Soforthilfe beträgt pauschal 5000 Euro je Unternehmen.
Die städtische Wirtschaftsförderung nimmt die Anträge entgegen. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller ein Schaden von mindestens 5000 Euro an seiner Betriebsstätte entstanden ist. Wichtig ist, dass diese räumlich getrennt vom Wohnbereich ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Seit Einführung der Soforthilfe am 30.Juli sind bei der Trierer Wirtschaftsförderung bis zum gestrigen Montag 59 Anträge eingegangen, wovon bereits 56 bewilligt und 280.000 Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt wurden.
Die Landesregierung arbeitet parallel dazu an einem Wiederaufbauprogramm für die betroffenen Unternehmen. Der Bund hat hier ebenfalls seine Unterstützung zugesagt. Unter www.trier.de/wirtschaftarbeit/wirtschaftsfoerderung/fluthilfe-fuer-unternehmen gibt es den Antrag auf Soforthilfe sowie eine FAQ- Liste mit wichtigen Infos. Die Frist zur Antragstellung der Soforthilfe endet am Dienstag, 31. August.
Hinweis an die Redaktionen: Unter Downloads finden Sie das zur Veröffentlichung freigegebene Foto in hoher Auflösung. Bitte geben Sie als Bildnachweis privat an.