Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wahl des Beirats für Migration und Integration.
Die Wahl des Beirates für Migration und Integration findet alle fünf Jahre statt. Der Beirat für Migration und Integration vertritt die Interessen der in Trier lebenden ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Die politische Willensbildung soll gefördert und Unterstützung angeboten werden.
Wahlberechtigt sind am Wahltag
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die nicht durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen (passives Wahlrecht).
Der Beirat wird nach der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Auf dem Stimmzettel werden die aufgestellten Parteien und ihre jeweiligen Listen dargestellt. Jede und jeder Wahlberechtigte kann dabei so viele Stimmen vergeben, wie der Rat Mitglieder hat, also 13. Dabei steht den Wählerinnen und Wählern offen, ob sie die kompletten Stimmen einer Partei geben, die nach einer Liste zuteilt werden, die Stimmen einzelnen Kandidaten aus verschiedenen Parteien zuweisen (panaschieren) oder einzelnen Bewerbern mehr als eine Stimme und maximal drei Stimmen geben (kumulieren).