Damit Kinder durch finanzielle Engpässe in der Familie nicht
dauerhaft in ihrer schulischen und gesellschaftlichen Entwicklung
behindert werden, haben Bundestag und Bundesrat das Bildungs- und
Teilhabepaket beschlossen. Es umfasst unter anderem eine Förderung des
Schulmittagessens, von Klassenfahrten, Ausflügen sowie der
Mitgliedschaft in Sport- oder Kulturvereinen. Für die Bearbeitung der Anträge ist entweder das Jobcenter, das Jugendamt oder das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.