Leistungsbeschreibung
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung
- bei Überschreitung der allgemein gesetzlich zugelassenen Maße und/oder Gewichte der Ladung oder des Fahrzeugs
- beim Transport über öffentliche Straßen
- Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig
- zuständig: Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des Antragstellers befindet
- bei ausländischen Unternehmen die für den Grenzübertritt örtlich zuständige Verwaltungsbehörde
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn
- die Ladung oder
- die Abmessungen,
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.
Spezielle Hinweise für Trier
Antragstellung
- ausschließlich über Internet www.vemags.de
- nur in Ausnahmefällen per Fax
Genehmigung
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zur Zuständigkeit: Firmen aus Luxemburg stellen den Antrag bei der Behörde, in dessen Bereich sie als erstes einfahren (ist i.d.R KV Trier-Saarburg)
- die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO wird in den Fällen der §§ 32, 34, 47 und 52 StVZO vom LBM, Außenstelle Trier, erteilt. Alle weiteren Ausnahmegenehmigungen werden vom Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse erteilt
- Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen nach §§ 29, 46 StVO erteilt die StadtRaum Trier - Straßenverkehrsbehörde, sofern im Stadtgebiet die Fahrt beginnt oder sich die Betriebsstädte oder Zweigniederlassung in Trier befindet
Zuständige Stelle
In Rheinland-Pfalz können die Anträge bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten beziehungsweise den großen kreisangehörigen Städten gestellt werden.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gebühren / Kosten
Kostenart: variabel
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.
Spezielle Hinweise für Trier
Erlaubnis- / Ausnahmegenehmigung:
- 80,00 Euro Einzel bis 3 Monate
- 200,00 Euro Dauer pro Jahr
Benötigte Unterlagen
RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- genaue Wegstrecke
- Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift des Antragstellers
- schriftlicher Haftungsausschluss
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
- Bearbeitungsdauer: 2 Wochen (Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.)
Spezielle Hinweise für Trier
- ohne Anhörung sofort bis 2 Tage
- mit Anhörung bis zu 4 Wochen
- Antragsfrist: 2 Wochen (null)
Zuständig
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
Dasbachstr. 15c
54292 Trier
Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 15:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!
Telefon: +49 651 9796-0
Fax: +49 651 9796-1480
E-Mail:
LBM@LBM-Trier.rlp.de
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - StrassenverkehrsbehördeAm Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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