Sprungmarken

Bodenordnung

Bei der Baulandbereitstellung für die Bereiche "Wohnen" - "Gewerbe" - "Infrastruktureinrichtungen" bildet die Baulandumlegung das zentrale Glied in der Kette "Planung - Bodenordnung - Erschließung".

Nicht jedes Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein als Baugrundstück geeignet. Beispielsweise ist bei einer bisher landwirtschaftlichen Nutzung ein anderer Grundstückszuschnitt vorhanden, als er für künftiges Bauland erforderlich ist. Für die Schaffung von Bauland muß man daher in solchen Fällen zunächst einmal die Grundstücksgrenzen verändern. Die Bodenordnung dient der Neuordnung von Grundstücksverhältnissen und schafft zweckmäßig gestaltete Grundstücke mit den dazugehörigen Straßen- und Grünflächen.

Grundlage für die Neugestaltung ist in der Regel ein vom Stadtrat beschlossener Bebauungsplan. Das Baugesetzbuch (BauGB) stellt dafür im Kapitel 4 (§§ 45-84) zwei gesetzlich geregelte Bodenordnungsverfahren zur Verfügung: Die Baulandumlegung und die Vereinfachte Umlegung.

 
Zuständiges Amt
 
Verweisliste

Ansprechpartner

Institution: Geschäftsstelle des Umlegungsausschuss

Herr Achim Hoffmann
Gerty-Spies-Straße 2
54290 Trier

Telefon: 0651-718-4620

Telefax: 0651-718-1628

E-Mail: Kontaktformular