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Förderungen

Es gibt eine Reihe von Förderungen, mit denen der Staat berufliche Weiterbildung unterstützt. Diese Programme richten sich sowohl an Erwerbstätige als auch an Arbeitssuchende und sollen auch Personen mit geringerem Einkommen die Teilnahme am lebenslangen Lernen ermöglichen. Wir möchten Ihnen eine Übersicht über diese Möglichkeiten geben und anführen, wo Sie persönliche beraten werden können.

BaföG für Jugendliche und junge Erwachsene zur Förderung von Schule und Studium
Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein-und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließlich dort geforderter Praktika. Dies gilt für Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungsstätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten. Ebenfalls förderungsfähig ist die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen.
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Aufstiegs-BaföG
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
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Bildungsurlaub für Beschäftigte
Gemäß Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz stehen jedem Arbeitnehmer grundsätzlich 10 bezahlte Werktage in zwei Jahren als Bildungsurlaub zu. Er kann die Freistellung bei seinem Arbeitgeber beantragen um Kurse zu besuchen, die den Anerkennungskriterien entsprechen.
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QualiScheck
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem QualiScheck bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung und übernimmt ein Mal im Jahr 50 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, bis zu maximal 500 Euro.
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Steuerliche Absetzbarkeit
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand.