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Untere Wasserbehörde

Folgende Aufgabenbereiche sind der unteren Wasserbehörde zugeordnet:

Bewirtschaften und Entwickeln von Grundwasser und Gewässer II. und III. Ordnung

Erteilen wasserrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse

  • zum Entnehmen von Wasser
  • zum Bauen am Gewässer
  • zur Nutzung der Erdwärme
  • zur Gewinnung von Bodenschätzen und anderen Benutzungen, z.B. Kiesausbeute.

Reinhaltung von Boden, Gewässer und Grundwasser durch

  • Überwachung Tankanlagen
  • Anordnungen zur Gefahrenabwehr
  • Untersuchung, Sanierung, Ersatzvornahme bei Kontaminationen durch umweltgefährdende Stoffe
  • Gewässeraufsicht beim Lagern und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen.

 
Zuständiges Amt