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Behördennummer 115

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Die Stadt Trier und der Kreis Trier-Saarburg haben als erste Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz die einheitliche Behördenrufnummer 115 eingeführt und sich dem bundesweiten 115-Verbund angeschlossen. Nach intensiven Vorbereitungen schalteten Oberbürgermeister Klaus Jensen, Landrat Günther Schartz gemeinsam mit Dr. Georg Thiel, Bundesministerium des Innern, im September 2010 die Rufnummer 115 flächendeckend frei.

Im gemeinsamen Servicecenter erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskünfte über Leistungen der gesamten öffentlichen Verwaltung. Welche Verwaltungsebene, welche konkrete Behörde oder Dienststelle für das jeweilige Anliegen zuständig ist, spielt keine Rolle mehr. Unter der 115 (ohne Vorwahl) erhalten die Anruferinnen und Anrufer verständliche und verlässliche Auskünfte und werden, wenn nötig, direkt mit den zuständigen Stellen verbunden.

Die Mitarbeiterinnen beantworten montags bis freitags von acht bis 18 Uhr die Bürgeranfragen. Die Behördenrufnummer 115 stellt für die Bürgerinnen der Stadt und des Kreises ein zusätzliches Angebot neben den auch weiterhin verfügbaren zentralen Rufnummern der Stadtverwaltung Trier 718-0 und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg 715-0 dar.

Oberbürgermeister Klaus Jensen hob beim Start der 115 besonders hervor, dass die Aufschaltung der einheitlichen Behördenrufnummer ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Bürgernähe und Effizienz sei. „Unser Ziel mit der 115 ist es, dass es im Bereich der telefonischen Auskünfte nicht mehr dieses frustrierende ‚Wir sind da nicht zuständig’ oder diese endlosen Warteschleifen gibt.“ 75 Prozent der Anrufer sollten innerhalb einer Frist von 30 Sekunden angenommen und über die Hälfte der 115-er Anrufe schon beim ersten Kontakt beantwortet werden. Wenn eine Frage nicht sofort beantwortet werden kann, erhalte der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung – je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf, erklärte Jensen.

Auch für Landrat Günther Schartz stehen Bürgernähe und effektiver Service im Vordergrund bei der Einführung der Rufnummer 115. „Zudem zeigt sich hier, dass Stadt und Landkreis ohne viel Probleme dort zusammenarbeiten, wo es für die Bürgerinnen und Bürger sinnvoll und nützlich ist“, so Schartz. Die Integration beider Telefonzentralen in das Servicecenter habe zudem für den Kreis die Möglichkeit eröffnet, ein zentrales Bürgerbüro in der Kreisverwaltung einzurichten. „Alle diese Maßnahmen dienen einer besseren Dienstleistung für den Bürger – sei es im Landkreis oder der Stadt“, so Schartz.

Tarife

Die einheitliche Behördennummer 115 ist ab sofort sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit über Flatrates kostenlos erreichbar.

115 für Gehörlose und Hörgeschädigte

Gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger können den 115-Service mittels verschiedener technischer Möglichkeiten nutzen:

  • per Schreibtelefon: 030 / 221 911 016
  • per ISDN-Bildtelefon: 030 / 18 80 80 80 5
  • per Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Diese Telefone sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt. Speziell ausgebildete gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten zentral für ganz Deutschland die Fragen. Für ihre Auskünfte nutzen sie die 115-Wissensdatenbank. Sie können daher auch Auskünfte zu Verwaltungsangelegenheiten aus Trier geben.

Weitere Informationen hierzu, z. B. wie Sie ein Gebärdensprachtelefon bei sich technisch einrichten können, finden Sie auf der Webseite der Behördennummer 115.

 
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