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Lärmaktionsplan 1. Stufe

Nach Prüfung der Maßnahmenvorschläge hinsichtlich ihrer schalltechnischen Wirksamkeit wurden folgende Maßnahmen im Rahmen der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung zur Lärmminderung empfohlen:

  • Lärmschutzwand vor den Gebäuden Zurmaiener Straße Hausnummer 126-149
  • Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-Leuschner-Straße 51, 59 und 65
  • Lärmschutzwand vor den Gebäuden Auf der Steinrausch Hausnummer 16 bis 42
  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h - Saarstraße / Matthiasstraße
  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h - Paulinstraße
  • Austausch des Fahrbahnbelags (Kopfsteinpflaster durch Asphalt) auf der Luxemburger Straße (B51)
  • Schallschutzfensterprogramm für alle Gebiete mit sehr hohen Belastungen

Grundsätzlich stehen die vorgeschlagenen Lärmschutzwände unter dem Abwägungsvorbehalt der städtebaulichen Verträglichkeit.

Der Lärmaktionsplan beinhaltet darüber hinaus die Empfehlung für Geschwindigkeitsbegrenzungen an weiteren Straßen in der Nachtzeit. Die Festlegung dieser Maßnahmen (Kölner Straße, Bonner Straße, Aachener Straße/ Martinerfeld, Kaiserstraße/Südallee, Christophstraße/ Theodor-Heuss-Allee, Lindenstraße, Zewener/ Wasserbilliger Straße, Balduinstraße, Roonstraße/ Bismarckstraße/ Theodor-Heuss-Allee, In der Reichsabtei/ Schöndorfer Straße, Luxemburger Straße) steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Eignung im Rahmen der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes 2020 der Stadt Trier.

Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung geplanten Maßnahmen entfalten keine unmittelbare rechtliche Wirkung für oder gegen die Bürgerinnen und Bürger. Innerhalb der öffentlichen Verwaltung sind sie im Rahmen von Planungsverfahren sowie bei Behördenentscheidungen im Rahmen der Abwägung unterschiedlicher Belange zu berücksichtigen und somit abwägungserheblich.

Das Maßnahmenpaket wurde inzwischen im Rahmen der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung fortgeschrieben.

Information der Öffentlichkeit und Beschlussfassung

Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit erfolgte in Anlehnung an die Bauleitplanung in einem zweistufigen Verfahren mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie einer anschließenden förmlichen öffentlichen Auslegung des Planentwurfes jeweils mit Dokumentation und Abwägung.

Im Rahmen einer ersten Informationsveranstaltung am 18.06.2008 wurden die Planungsüberlegungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Anschluss daran wurde der Bürgerschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zudem wurden Fachinformationen und Formblätter auch auf den Internetseiten der Stadt Trier bereitgestellt; den Bürgerinnen und Bürgern wurde vom 18.06.2008 bis zum 31.08.2008 Gelegenheit geboten, eigene Anregungen und Vorschläge in den Planungsprozess einzubringen. Parallel hierzu wurde eine Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand im Zeitraum 20.04.2009 bis 22.05.2009 statt. Während dieser Zeit konnten die Planunterlagen eingesehen und von jedermann Anregungen zur Planung abgegeben werden. Darüber hinaus konnten Anregungen auch über das auf den Internetseiten der Stadt Trier bereitgestellte Beteiligungsformular online abgegeben werden. Zusätzlich wurde am 5. Mai 2009 eine Informationsveranstaltung zur Lärmaktionsplanung durchgeführt. Parallel zur Bürgerbeteiligung wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Behörden, öffentliche Stellen) durchgeführt. Die von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die Anregungen nach entsprechender Prüfung und Abwägung ggf. in die Planung eingearbeitet.

 
Zuständiges Amt