Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit. Es besteht aus der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden, und beschreibenden Angaben, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die amtliche Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich geführt.
Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden z.B. für Bauvorhaben benötigt.
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden je nach Format Gebühren in Höhe von 20,00 bis 40,00 Euro erhoben.
Allgemeine Fragen zu Liegenschaftskatasterauskunft einholen
Wann können Auskünfte eingeholt werden?
Wem wird Auskunft erteilt?
Was beinhaltet das Liegenschaftskataster?
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