Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online Abmeldung:
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Zuständigkeit:
Online-Terminvergabe ist möglich
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Widerspruch
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Zahlungsart
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
Ausweisdokument:
Rückfahrten von der Zulassungsbehörde
Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist.
Kennzeichenreservierung
Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.
Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert. Die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Reservierung des Kennzeichens nach Abmeldung
Wiederzulassung
Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggfls. weitere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Es gibt keine Frist.
Allgemeine Fragen zu KFZ außer Betrieb setzen ( Abmeldung PKW und Wohnwagen)
Darf ein abgemeldetes Fahrzeug noch mit einem Seil oder einer Stange abgeschleppt werden?
Erhält der Bürger noch eine Abmeldebescheinigung?
Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
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Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
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