Leistungsbeschreibung
Ausschankgenehmigung
- wird benötigt, um vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr außerhalb öffentlicher Gaststätten auszuschenken
- eine Gestattung ist zeitlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt und ist jederzeit widerrufbar
Beantragung
- erfolgt mittels Antrag
- persönlich, schriftlich, per Fax oder per Mail
- wird auf Wunsch per Post oder Mail an Antragsteller gesendet
- soll spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen
Bei Veranstaltungen
in Gebäuden, die keine Gaststätte / Versammlungsstätte sind:
- muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen
- sind die baurechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen
- die Zusatimmung der Bauaufsicht und der Feuerwehr ist erforderlich
auf privater Fläche:
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muss das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen
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dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnlich Geräte nur in solcher Lautsträke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird
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im Einzelfall kann auf Antrag hin das Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen erteilen
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mit hohem Besucheraufkommen, ist das Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst rechtzeitig zu informieren
auf öffentlichen Flächen:
- ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen
- ist für Sammlungen von Geld- und Sachspenden eine Erlaubnis beim Ordnungsamt einzuholen
- dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnlich Geräte nur in solcher Lautsträke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird
- mit hohem Besucheraufkommen, ist das Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst rechtzeitig zu informieren
- es handelt sich um eine für die Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltung (außerhalb öffentlicher Gaststätten)
An wen muss ich mich wenden?
Terminvereinbarung
- erfolgt online
- Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich
Gebühren / Kosten
- zwischen 33,00 und 4000,00 Euro
- wird nach Aufwand festgesetzt
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
- Nutzungserlaubnis oder Mietvertrag bei Veranstaltungen in Turnhallen, Bürgerhäusern etc.
- Lageplan bei größeren Veranstaltungen
Rechtliche Grundlage
- Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Bearbeitungszeit
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und VeranstaltungenWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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