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19.03.2024

Grüner Pfeil erleichtert Abbiegen aus Olewiger Straße

Blick von der Olewiger Straße in Richtung Kreisel an den Kaiserthermen, ein Mann steht auf einer Leiter und bringt das Schild ‚Grünpfeil‘ an der Ampel an.
Verkehrsdezernent Dr. Thilo Becker legte beim Anbringen des Grünen Pfeils persönlich Hand an.

(bau) Seit dem 19. März können Kraftfahrzeuge aus der Olewiger Straße kommend trotz roter Ampel nach rechts in Richtung Hauptbahnhof abbiegen. Die Straßenverkehrsbehörde ordnet das Verkehrszeichen „Grünpfeil“ an, das am Dienstag an der Ampel am Kreisel bei den Kaiserthermen befestigt wurde.

Dank des Grünen Pfeils ist das Abbiegen an dieser Ampel nach rechts in die Ostallee jetzt auch bei Rot erlaubt. Dabei ist jedoch zu beachten:

  • Vor dem Rechtsabbiegen müssen Verkehrsteilnehmer zwingend anhalten, so wie bei einem Stopp-Schild, zunächst an der Haltelinie.
  • Nach dem Halten darf bei Rot nur vom rechten Fahrstreifen aus weitergefahren werden und auch nur, wenn es die Verkehrslage zulässt. Notfalls ist nochmals an der Sichtlinie anzuhalten.
  • Beim Rechtsabbiegen dürfen andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.
  • Der Grüne Pfeil erlaubt nur das Abbiegen in die Ostallee, nicht die Weiterfahrt in Richtung Kaiserstraße.
  • Das Grünpfeilschild begründet keine Pflicht zum Rechtsabbiegen; wer seine Berechtigung nicht in Anspruch nehmen will, behindert andere nicht, die ihrerseits bei Rot abbiegen möchten.

Das Verkehrszeichen „Grünpfeil“ wird zunächst zur Erprobung für ein Jahr angebracht. Der Gesetzgeber erlaubt dies zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung verkehrsregelnder Maßnahmen. Sollte es zu Unfällen kommen, die mit dem Abbiegen trotz roter Ampel im Zusammenhang stehen, wird die Maßnahme umgehend abgebrochen. Dafür steht die Straßenverkehrsbehörde mit der Polizei in engem Austausch.

Von der gesetzlichen Möglichkeit, solche Maßnahmen zunächst zu erproben, macht die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde Jutta Merten gerne Gebrauch: „Auch das Einfahrverbot von der Sickingenstraße in die Bergstraße wurde als eine solche Erprobungsmaßnahme angeordnet und hat sich bewährt. Dadurch konnten teure Gutachten vermieden werden. Es zeigte sich, dass die Schließung ein einfaches, aber geeignetes Mittel war, um den Durchgangsverkehr aus den Höhenstadtteilen sowie dem Umland im Wohnquartier zu minimieren und die Bergstraße damit zu entlasten.“

Verkehrsdezernent Thilo Becker bewertet die Anbringung eines Grünpfeils an dieser Stelle ebenfalls als sinnvoll. „Durch diese kleine und sehr kostengünstige Maßnahme sollte der Verkehr sicherlich besser abfließen können. Das entlastet die Olewiger Straße und alle betroffenen Verkehrsteilnehmer. Bereits ein Schild und der Austausch einer Streuscheibe in der Lichtsignalanlage machen dies möglich.“

Im Vorfeld wurde bereits der Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld informiert, der sein Einverständnis gab, ebenso wie die Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde, der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.

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