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Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Verteilung von Werbematerial Erlaubnis
  • Für die Verteilung von Werbung wird eine Erlaubnis benötigt.
  • Antrag sollte schriftlich gestellt werden
  • Zuständig: Ordnungsamt

Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Verteilung erfolgt unmittelbar vor dem Gewerbe- oder Ladenlokal

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
  • Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • empfehlenswert ca. 3 Wochen vorher, maximal 5 Wochen vorher

Gebühren / Kosten

Spezielle Hinweise für Trier

  • 50,00 € pro Tag für Gewerbetreibende

Zahlungsart

  • Rechnung

Benötigte Unterlagen

  • Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
  • Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten

Rechtliche Grundlage

Kommunale Satzungen

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen