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11.07.2022

Trennung von Rad- und Fußverkehr zwischen Spitzmühle und Berliner Allee

(kig) Für die Radverkehrsführung in Heiligkreuz von der Spitzmühle zur Berliner Allee gelten bald neue Regeln: Die Mitbenutzung des Gehwegs ist dann für Radfahrer sowohl bergab als auch bergauf nicht mehr erlaubt. Statt dessen können sie dank Schutzstreifen und Umweltspuren in beiden Richtungen sicher die Fahrbahn benutzen oder auf eine andere Route ausweichen. Für den Radweg an der Spitzmühle gilt künftig eine Benutzungspflicht.

Ziel dieser Anordnung ist eine bessere Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Jutta Merten, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, erläutert: „Einerseits herrscht entlang der Berliner-, Hans-Böckler- und Metzer Allee ein hohes Fußgängeraufkommen, andererseits sind Radfahrer auf der Gefällstrecke oft mit hoher Geschwindigkeit unterwegs. Auf einem gemeinsam genutzten Weg müssten sie eigentlich Schrittgeschwindigkeit fahren.“ Radlerinnen und Radler sind aber auch selbst gefährdet: Aufgrund schlechter Sichtverhältnisse kam es zu Unfällen mit Fahrrädern und Autos an der Ecke Hans-Böckler-Allee und Peter-Wust-Straße.

Im Einzelnen werden folgende Routen für den Radverkehr empfohlen:

  • Bergauf (Richtung Mariahof): Entlang der Spitzmühle und Metzer Allee verläuft zunächst ein Radweg, der in einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn mündet. Die Radroute zweigt dann ab in die Tessenowstraße, wo vor Kurzem ein neuer Schutzstreifen bis zur Einmündung des Karlwegs auf die Berliner Allee markiert wurde. Der schnelle Radfahrer kann aber auch entlang der Hans-Böckler-Allee auf dem Schutzstreifen weiter bis zur Straße Unterm Wolfsberg fahren.
  • Bergab (Richtung Kaiserthermen): Am Beginn der Berliner Allee werden die Radfahrerinnen und Radfahrer vom Seitenweg auf die Fahrbahn geleitet. Der folgende Abschnitt bis zum Karlsweg wird neu beschildert: Fahrräder dürfen nicht von Autos überholt werden. Dieses relativ neue Verkehrszeichen wurde in Trier schon in der Hunsrückstraße aufgestellt und kommt jetzt ein weiteres Mal zum Einsatz. Radfahrer können dadurch auf dieser Gefällstrecke sicherer auf die Linksabbiegespur in den Karlsweg queren.
    Im Straßenzug Karlsweg-Tessenowstraße gibt es weniger Autoverkehr als auf der Hauptachse, somit kann der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Ab der Einmündung auf die Metzer Allee können die Radlerinnen und Radler die Busspur mitbenutzen.
    Ab der Bernhardstraße müssen sie diese wieder verlassen und nach rechts auf den Radweg entlang der Spitzmühle wechseln. Die Pflicht zur Benutzung des Radwegs in diesem Abschnitt ist neu und es muss dafür auch noch baulich nachgebessert werden. Erst danach kann die entsprechende Beschilderung aufgestellt werden. Die auf einer Spur gebündelte Radverkehrsführung soll vor allem an der Einfahrt zum Parkplatz Spitzmühle das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer verringern.