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12.03.2024

Lernphase in neuer Fußgängerzone

Eingewöhnungswoche mit „Null-Euro-Knöllchen“ endet / Ab sofort müssen Falschfahrer zahlen

Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts stehen an einem Auto mit heruntergelassener Seitenscheibe und sprechen mit dem Fahrer
Marcel Nohl (links) und Klaus Bollig von der Verkehrsüberwachung informieren eine Autofahrerin, die ordnungswidrig in die neue Fußgängerzone eingefahren ist, über die Neuregelung. In der ersten Woche hat das Ordnungsamt noch keine Verwarngelder kassiert. Das ist seit Anfang der Woche anders.

Seit gut einer Woche gehören die Neustraße und weitere Straßen zur Fußgängerzone. Doch auch wenn die Neuregelung im Vorfeld über viele Kanäle kommuniziert wurde, hat die Information noch nicht alle Menschen in Trier erreicht und so bogen in der vergangenen Woche einige weiterhin wie gewohnt von der Kaiserstraße in die Neustraße ein – und wurden dort dann freundlich von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes angesprochen.

Bisher fuhren besonders um die Mittagszeit oft zahlreiche Autos, darunter auch das ein oder andere „Elterntaxi“, in die Neustraße ein. Seit Anfang letzter Woche ist das allerdings ordnungswidrig und so patrouillierten am Donnerstagmittag Marcel Nohl von der Verkehrsüberwachung und sein Kollege Klaus Bollig durch die Straße vor dem Angela-Merici-Gymnasium und sprachen die Fahrer einfahrender Autos an. „Bisher reagieren die Leute gelassen“, erzählt Nohl: „Das wird sich ab Montag aber wahrscheinlich ändern.“ Denn obwohl die Schilder stehen und damit die Regeln der Fußgängerzone gelten, wollten die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in den ersten Tagen zunächst nur auf den begangenen Regelverstoß hinweisen, ohne die Missetäter direkt zur Kasse zu bitten.

Auch, wer sein Auto seit dem ersten 4. März zum Beispiel in der Germanstraße oder (als Nicht-Anwohner) auf dem Platz am Roten Turm abstellte, fand schnell einen kleinen zusammengerollten Zettel am Scheibenwischer. Doch letzte Woche konnten die Besitzer der parkenden Autos noch einmal aufatmen: Zur Eingewöhnung verteilte das Ordnungsamt hier nur „Null-Euro-Knöllchen“. Insgesamt 775 dieser Verwarnungen haben die Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsüberwachung von Montag bis Donnerstag ausgestellt, davon 205 nur in der Neustraße. Zusätzlich wiesen sie durch heruntergelassene Fenster viele Autofahrende, die sich in die Fußgängerzone verirrt hatten, mündlich auf die veränderte Situation hin. Bei der Gelegenheit teilten sie außerdem knapp 1000 Infozettel aus.

Ab dieser Woche soll die Schonfrist allerdings enden: Wer dann sein Fahrzeug noch in der Sperrzeit von 11 bis 6 Uhr in der neuen Fußgängerzone abstellt oder ohne Ausnahmegenehmigung in diese einfährt, zahlt 55 Euro.

Um die Sicherheit in der Fußgängerzone insgesamt zu erhöhen, hat der Kommunale Vollzugsdienst im Lauf der Woche auch verstärkt Radfahrende kontrolliert, die außerhalb der erlaubten Zeiten mit ihrem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs waren. Am Donnerstag gingen daher Bianca Mosig und Christian Lauer auf dem Hauptmarkt Streife. Prompt kam ihnen ein junger Radfahrer entgegen, der sich trotz des geschäftigen Drängens auf der Straße gegen das Schieben seines Rads entschieden hat. „Wir dürfen kein Bargeld annehmen“, erklärt Mosig, nachdem sie die Daten des Mannes aufgenommen hat: „Daher wird er nun Post von unserer Bußgeldstelle bekommen und dann 25 Euro zahlen müssen.“ Da auch Fahrräder und E-Roller für Fußgänger in der Innenstadt gefährlich werden können, sehen Mosig und Lauer viel Sinn in den regelmäßigen Kontrollgängen, die mit der Zeit ihr „Steckenpferd“ geworden sind. „Wir wollen nicht sanktionieren, sondern sensibilisieren“, erläutert Lauer: „Schließlich haben die Menschen ein Recht auf ihre Fußgängerzone.“

Im Laufe der vergangenen Woche sind dem Ordnungsamt 20 Radfahrende zur Sperrzeit aufgefallen, die ermahnt werden mussten. Die neue Regelung für Radfahrerinnen und Radfahrer ist in der bisherigen Fußgängerzone auch die alte: Von 11 bis 19 Uhr heißt es „Runter vom Rad“ – dann muss geschoben werden. In der erweiterten Fußgängerzone ist der Radverkehr ganztägig frei. Auch hier hat jedoch der Fußverkehr stets Vorrang.

Alle Regeln zur Fußgängerzone gibt es online.

Von Helena Belke

 
Bildergalerie
  • Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts stehen an einem Auto mit heruntergelassener Seitenscheibe und sprechen mit dem Fahrer
  • Zettel mit Verwarnung und Infoblatt an einer Windschutzscheibe
  • Vier Mitarbeiter des Ordnungsamts umringen eine Person mit einem Fahrrad in der Fußgängerzone