Die Stadtverwaltung Trier gibt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass der Rat der Stadt Trier in seiner Sitzung am 16.04.2024 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BE 34-1 „Ehranger Straße 96“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst hat.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Konzeptes zur Ansiedlung von Wohnnutzung in Kombination mit einem Drogeriemarkt an der Ehranger Straße. Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist seitens des Vorhabenträgers die Ansiedlung von Nutzungen schwerpunktmäßig aus dem Gesundheitssektor (medizinische Versorgung, Therapie, Pflege etc.) sowie weiterer gewerblicher und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich. Dem Bebauungsplan sind zudem externe Ausgleichsflächen im stadteigenen Ökokonto im Pfalzeler Wald zugeordnet (Gemarkung Pfalzel, Flur 1, Teilflächen der Flurstücke 93/12 sowie 108/19).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung (städtebaulicher Teil und Umweltbericht) sowie der aus dem bisherigen Verfahren vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 24.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 im Internet über die Homepage der Stadt Trier unter der Adresse https://www.trier.de/bauen-wohnen/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-verfahren/ eingesehen werden können.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden diese Planunterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Trier, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Kaiserstraße 18 (Eingang vom Augustinerhof), Verwaltungsgebäude V, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an stadt-verkehrsplanung@trier.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Trier, 17.04.2024
Der Oberbürgermeister
i. V. Dr. Thilo Becker, Beigeordneter