Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
durch ein Glückwunschschreiben.
Persönliche Gratulationen
erfolgen im Namen des Oberbürgermeisters durch die Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher
bei Geburtstag:
bei Vollendung des 80., 85., 90., 95. sowie 100. Lebensjahres
danach zu jedem Geburtstag
bei Hochzeit:
zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag
Am Augustinerhof
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier