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Überbetriebliche Ausbildung Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

In der dualen Ausbildung des Handwerks gibt es neben den Betrieben und den Berufsschulen einen weiteren Partner: die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS). Die dort durchgeführten Lehrgänge ergänzen die betriebliche Ausbildung durch moderne und praxisnahe Inhalte.

Die ÜBS vermitteln Grund- und Fachkenntnisse, die in spezialisierten bzw. kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht oder nicht vollständig abgedeckt werden können. Dadurch werden Qualitätsunterschiede in der Ausbildung durch eine entsprechende Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion der überbetrieblichen Ausbildung vermieden.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an den überbetrieblichen Lehrgängen ergibt sich durch die entsprechenden Ausbildungsordnungen oder durch Beschlüsse der zuständigen Gremien der Handwerkskammern. Es besteht dann eine Teilnahmepflicht des Auszubildenden und eine Freistellungspflicht des Ausbildenden. Darüber hinaus gibt es freiwillige Angebote zur überbetrieblichen Ausbildung.

  • Es besteht ein Ausbildungsverhältnis mit entsprechendem Ausbildungsvertrag
  • Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Es werden in diesem Ausbildungsberuf entsprechende Lehrgänge regional oder überregional angeboten
  • Die Ausbildungsordnung ermöglicht die überbetriebliche Ausbildung oder sieht sie verpflichtend vor

An wen muss ich mich wenden?

Als Auszubildender wenden Sie sich an Ihren Ausbildungsbetrieb.

Als Ausbildungsbetrieb wenden Sie sich an für Sie zuständige Kammer oder bei nicht verpflichtenden Lehrgängen an den Anbieter.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Durchführung von verpflichtenden überbetrieblichen Lehrgängen ist die Handwerkskammer, in deren Lehrlingsrolle das Ausbildungsverhältnis registriert und eingetragen ist.

Verfahrensablauf

Die Lehrgänge werden von den Anbietern geplant und terminiert. Bei Teilnahmeverpflichtung laden sie die Auszubildenden zu den Lehrgängen ein und informieren die Betriebe über die Lehrgangszeiten.

Gebühren / Kosten

Die Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben selbst getragen und durch Zuschüsse des Landes und des Bundes ermäßigt.  

Benötigte Unterlagen

Bei verpflichtenden Lehrgängen sind keine Unterlagen notwendig. Die Einladung erfolgt automatisch.

Besonderheiten

Die Teilnahme an allen vorgeschriebenen Pflichtkursen ist ein Teil der Berufsausbildung. Der Besuch der Lehrgänge im Handwerk bietet eine gute Unterstützung, um die Gesellen- oder Abschlussprüfungen zu bestehen.

 Ausbildungsberatung der zuständigen Stellen.

Nur für Ausbildungen in Handwerksberufen: Durch die Erfassung des Ausbildungsvertrages in der Handwerkskammer werden die Daten der Auszubildenden registriert. Dadurch werden die Auszubildenden automatisch zu den für ihn erforderlichen Lehrgängen eingeladen. Die Einladungen werden rechtzeitig an den Ausbildungsbetrieb gesandt.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Fristen ergeben sich aus den Anmeldebedingungen der Handwerkskammern oder der Anbieter überbetrieblicher Bildungsgänge.

Zuständig

Handwerkskammer Trier

Loebstraße 18
54292 Trier

Postfach 4370
54233 Trier

Telefon: +49 651 207-0
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de