Sprungmarken
Bauhilfsfläche

An den Kaiserthermen

Dauer: Ab 31. Januar 2024
Auswirkungen: Halbseitige Sperrung, Einbahnstraße

Wegen erster vorbereitender Maßnahmen für den Bau der neuen Feuerwache wird ab Mittwoch, 31. Januar 2024, die Straße „An den Kaiserthermen“ entlang der Baustelle halbseitig gesperrt. Die Straße wird in Fahrtrichtung Südallee ab dem Anwesen An den Kaiserthermen 5 zur Einbahnstraße. In Gegenrichtung gilt aus Richtung Südallee ein Durchfahrverbot für den allgemeinen Verkehr, ausgenommen sind Schulbusse, die das Schwimmbad anfahren und LKW-Anlieferungsverkehr. Die Parkplätze entlang des Baugrundstücks am ehemaligen Polizeipräsidium entfallen. Auf der anderen Straßenseite entlang des Bades an den Kaiserthermen gilt ein absolutes Halteverbot, ausgenommen davon sind Schulbusse


In großem Fenster öffnen.