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Schutz von Privatgebäuden

Stadt, Rettungskräfte sowie Einwohnerinnen und Einwohner – nur gemeinsam lassen sich die Schäden durch Starkregen minimieren. Neben den bau- und stadtplanerischen Maßnahmen spielt die Eigenvorsorge eine entscheidende Rolle. Wer ein Haus besitzt, ist rechtlich dazu verpflichtet, das Gebäude gegen eindringendes Wasser von der Oberfläche, aus dem Kanal oder dem Grundwasser abzusichern. Sandsäcke vor Türen und Fenstern sind im Ernstfall hilfreich, doch zur besseren Vorsorge empfehlen sich technische Sicherungen und Baumaßnahmen. 

Die schematische Darstellung zeigt, wo das Wasser herkommt, an welchen Stellen es ins Haus dringen kann und welche Vorkehrungen dagegen getroffen werden können:

Eintrittswege des Wassers und Schutzmechanismen am Beispiel eines Wohngebäudes.

Erläuterung

(1) Eindringendes Grundwasser durch Kellerwände/-sohle (aufstauendes Sickerwasser), durch undichte Fugen und in der Wand aufsteigendes Kapillarwasser.

  • Schutz der Kelleraußenwände und –böden
  • Abdichtung aller Durchführungen durch Wände und Boden (Strom, Gas, Wasser, Abwasser,etc.)

(2) Eindringen von Rückstauwasser durch die Kanalisation. Bei Starkregen und Hochwasser ist nicht die Straße die Rückstauebene, sondern der Wasserstand ist für einen eventuellen Rückstau entscheidend.

  • Rückstausicherung (Rückstauverschluss, Hebeanlage)

(3) Eindringen von Oberflächenwasser durch Tür-/Fensteröffnungen (Erdgeschoss und Keller), Lichtschächte, tiefliegende Garagen

  • Einbau von Schutztoren/Schutzwänden sowie druckwasserdichten Türen und Fenster

(4) Bei verstopften Dachrinnen und Fallrohren läuft der Regen an den Hauswänden herunter und kann in das Gebäude eindringen.

  • Regelmäßige Wartung und Reinigung.