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Allgemeine Informationen

Wahl der Jugendvertretung

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wahl der Jugendvertretung der Stadt Trier.

Was wird gewählt?

Die Wahl der Jugendvertretung findet alle zwei Jahre statt. Das Trierer Jugendparlament (JuPa) hat insgesamt 22 Parlamentssitze. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in zwei Altersgruppen (10- bis 13-Jährige und 14- bis 17-Jährige) unterteilt.

Ihre Aufgabe ist es, die Belange von Trierer Kindern und Jugendlichen zu vertreten, sich mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vertraut zu machen sowie ein Interesse an kommunalen Aufgabenstellungen zu entwickeln und zu fördern. Grundsätzlich hat die Jugendvertretung das Recht, sich bei allen Themen, die für Kinder und Jugendliche wichtig sind, in die Diskussionen einzubringen und die Politik zu beraten.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • zwischen 10 und 17 Jahre alt ist und
  • mit Hauptwohnsitz in der Stadt Trier gemeldet ist.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten.

Wie wird gewählt?

Alle Wahlberechtigten haben je drei Stimmen und können diese entweder alle einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten geben oder auf verschiedene Personen aufteilen. Werden mehr als drei Stimmen vergeben, ist der Wahlzettel ungültig.

 
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