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Förderung von Balkonsolaranlagen

An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen.
An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen. Foto: Rudy23/CC BY-SA 4.0

Die Stadt Trier hat im Rahmen des von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Fördermittel in Höhe von 4,8 Millionen Euro beantragt. Davon sind 500.000 Euro für die Bezuschussung von Balkonsolaranlagen in Privatwohnungen vorgesehen.

Balkonsolaranlagen oder Balkonkraftwerke gelten als Baustein für die Eneergiewende. Es handelt sich um kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 600 oder 800 Watt, die an das Hausnetz angeschlossen werden können. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz.

Nach der für Mai 2024 erwarteten Bewilligung der KIPKI-Mittel startet die Förderphase in Trier und es wird ein Online-Verfahren eingerichtet, um die Förderung zu beantragen. 

Förderrichtlinien

  • Gefördert wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken inklusive aller Anlagekomponenten in Trier mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt.
  • Eine rückwirkende Förderung für bereits früher gekaufte Anlagen ist nicht möglich. Vor Beantragung des Zuschusses muss die Anlage fachgerecht installiert, angeschlossen und in Betrieb genommen werden.
  • Die Antragstellung ist ab dem Zeitpunkt der Förderzusage im Rahmen des KIPKI-Programms des Landes Rheinland-Pfalz bis zum 30. Juni 2026 möglich. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Trier.
  • Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beträgt 500.000 Euro. Sind diese Mittel verausgabt, besteht kein Anrecht auf weitere Förderungen. Die Förderhöhe je Vorhaben und Balkonkraftwerk beträgt pauschal 200 Euro. Je Wohneinheit wird maximal ein Balkonkraftwerk gefördert. Somit können insgesamt maximal 2500 Vorhaben gefördert werden.

Marktstammdatenregister

Betreiberinnen und Betreiber von Balkonsolaranlagen sind verpflichtet, ihre Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Mit diesen Daten soll erfasst werden, wieviel erneuerbare Energie wo erzeugt wird, um die Entwicklung dieses Sektors im Rahmen der Energiewende besser einschätzen und steuern zu können. Die Anmeldung ist online möglich unter www.marktstammdatenregister.de