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Ehrenamtlicher Naturschutz

Der Fachbeirat Naturschutz bei einer Begehung.
Der Fachbeirat Naturschutz bei einer Begehung.

Fachbeirat Naturschutz

Der Fachbeirat für Naturschutz hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde zu beraten und zu unterstützen und das allgemeine Verständnis für die Belange des Naturschutzes zu fördern. Der Beirat seinerseits wird über alle wichtigen Planungen, Planfeststellungen, Verordnungen usw. informiert.

Der Naturschutzbeirat bei der Stadt Trier besteht aus 10 Fachleuten aus dem Bereich Naturschutz oder verwandten Disziplinen. Die anerkannten Naturschutzverbände entsenden dabei fünf Vertreter in den Beirat. Die Industrie- und Handelskammer und die Landwirtschaftskammer können je ein Mitglied benennen, die restlichen drei Beiratsmitglieder gehen auf Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Fraktionen zurück. Die untere Naturschutzbehörde führt die Geschäfte des Beirates.

Naturschutzverbände

In Rheinland-Pfalz bestehen zur Zeit zehn anerkannte Naturschutzverbände, denen Mitwirkungsrechte eingeräumt sind bei

  • Planfeststellungsverfahren
  • Bebauungsplanverfahren
  • bei Befreiungen von Verboten und Geboten, die zum Schutz von Flächen und Landschaftsbestandteilen erlassen wurden und beim
  • Erlass von Verordnungen.

Die Verbände können in Verfahren von der Naturschutzbehörde bzw. bei der Bauleitplanung vom Planungsträger beteiligt werden.

Beauftragte für den Naturschutz

Die untere Naturschutzbehörde kann geeignete Personen als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte bestellen. Diese ehrenamtlichen Helfer unterstützen die Naturschutzbehörde in ihrer Arbeit. In bestimmten Bereichen führen die Beauftragten Kontrollen durch und unterrichten die Naturschutzbehörde über negative Veränderungen von Natur und Landschaft. Des Weiteren informieren sie über örtliche Maßnahmen und wecken das Verständnis für Natur und Landschaft.

Ehrenamtlich arbeiten auch die Helfer bei den jährlichen Amphibienschutzmaßnahmen oder bei der Biotoppflege, ohne die solche Aktionen nicht möglich wären. Die Naturschutzbehörde organisiert und koordiniert die Einsätze, stellt Material zur Verfügung und bietet den Helfern bei Bedarf fachlichen Rat und Unterstützung.

 
Zuständiges Amt