Im Rahmen einer Bauvoranfrage werden grundsätzliche, meist planungsrechtliche Fragen geklärt. Denkbar sind aber auch Fragen aus allen baurechtlich relevanten Bereichen. Sie können rechtsverbindlich geklärt werden. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Vorhaben handelt, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt werden können. Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten. Sie sind in der Regel erheblich weniger umfangreich als bei der Stellung eines Bauantrages. Sie brauchen dazu keinen planvorlagenberechtigten Architekten, sondern können die Anfrage auch selbst formlos stellen.
Die Unterlagen werden jeweils in zweifacher Ausfertigung benötigt.