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Bauvoranfragen

Im Rahmen einer Bauvoranfrage werden grundsätzliche, meist planungsrechtliche Fragen geklärt. Denkbar sind aber auch Fragen aus allen baurechtlich relevanten Bereichen. Sie können rechtsverbindlich geklärt werden. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Vorhaben handelt, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt werden können. Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten. Sie sind in der Regel erheblich weniger umfangreich als bei der Stellung eines Bauantrages. Sie brauchen dazu keinen planvorlagenberechtigten Architekten, sondern können die Anfrage auch selbst formlos stellen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  1. Formlose Bauvoranfrage an die Stadtverwaltung Trier, Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung, in der die einzelnen, konkreten Fragen gestellt werden
  2. Ein amtlicher Lageplan, der beim Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Tel. 0651/718 2625, bestellt werden kann. Der Standort des Bauvorhabens  ist zu markieren.
  3. Maßstäbliche Skizzen, Zeichnungen, Beschreibungen, falls dies erforderlich zur Klarstellung ist.

Die Unterlagen werden jeweils in zweifacher Ausfertigung benötigt.

 
Zuständiges Amt