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Widerspruchs- und Klageverfahren

Jeder Bescheid des Bauaufsichtsamtes und jede Verfügung enthält eine Rechtsmittelbelehrung, die am Ende des Bescheides gedruckt wird. Diese lautet: Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch auch gegen einzelne Auflagen und Bedingungen einlegen.

Dies soll schriftlich geschehen. Es ist sinnvoll, diesen Widerspruch auch sofort zu begründen, damit der Bescheid daraufhin nochmal überprüft werden kann. Falls es dabei nicht zu einer Lösung kommt, wird der Widerspruch an den Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung abgegeben. Von dort aus erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie beim Verwaltungsgericht Trier klagen können, falls Sie ihn für nicht rechtmäßig halten.

Der Widerspruch eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung wird in einem entsprechenden Verfahren bearbeitet. Zunächst hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Wenn ein Nachbar den Baubeginn verhindern will, muss er direkt beim Verwaltungsgericht klagen.

 
Zuständiges Amt